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   LSG Bayern, 24.07.2003 - L 10 AL 354/01   

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https://dejure.org/2003,20497
LSG Bayern, 24.07.2003 - L 10 AL 354/01 (https://dejure.org/2003,20497)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.07.2003 - L 10 AL 354/01 (https://dejure.org/2003,20497)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - L 10 AL 354/01 (https://dejure.org/2003,20497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aktienvermögen bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Prüfung der Bedürftigkeit; Vermögen zur Alterssicherung; Vorliegen einer erforderlichen objektiven Vermögensdisposition; Glaubhaftmachung der Zweckbestimmung einer Anlageform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 10 AL 354/01
    Erforderlich ist eine Vermögensdisposition, die es - wie zB die Festlegung einer Kapitalanlage für eine bestimmte Dauer - zumindest erschwert, vor dem für die Alterssicherung relevanten Zeitpunkt auf das Vermögen zuzugreifen (so bereits BSG Urteil vom 22.10.1998 NZS 1999, 199).

    Die objektiven Begleitumstände stehen mit dieser Zweckbestimmung jedoch nicht im Einklang (BSGE 84, 48, 52), da diese nicht anhand objektiver Kriterien - zB der Vertragsgestaltung bei der Vermögensanlage, dem Alter der Versicherten, ihrer Familienverhältnisse (LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.08.1999 - L 1 Ar 167/98 - = E-LSG AL 192) - nachvollziehbar sind (BSG NZS 1999, 199; BSG SozR 3-4100 § 137 AFG Nr. 9).

  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 10 AL 354/01
    Die objektiven Begleitumstände stehen mit dieser Zweckbestimmung jedoch nicht im Einklang (BSGE 84, 48, 52), da diese nicht anhand objektiver Kriterien - zB der Vertragsgestaltung bei der Vermögensanlage, dem Alter der Versicherten, ihrer Familienverhältnisse (LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.08.1999 - L 1 Ar 167/98 - = E-LSG AL 192) - nachvollziehbar sind (BSG NZS 1999, 199; BSG SozR 3-4100 § 137 AFG Nr. 9).
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 10 AL 354/01
    Zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts kann die Klägerin nämlich nur ein Mal auf das gleiche Vermögen verwiesen werden (BSG Urteil vom 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R; Brandts in Niesel, SGB III, 2.Aufl, § 206 RdNr 24).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.08.1999 - L 1 Ar 167/98
    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2003 - L 10 AL 354/01
    Die objektiven Begleitumstände stehen mit dieser Zweckbestimmung jedoch nicht im Einklang (BSGE 84, 48, 52), da diese nicht anhand objektiver Kriterien - zB der Vertragsgestaltung bei der Vermögensanlage, dem Alter der Versicherten, ihrer Familienverhältnisse (LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.08.1999 - L 1 Ar 167/98 - = E-LSG AL 192) - nachvollziehbar sind (BSG NZS 1999, 199; BSG SozR 3-4100 § 137 AFG Nr. 9).
  • LSG Bayern, 15.01.2004 - L 11 AL 327/02

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe ; Folgen des

    Diese Anforderungen erfüllten die Wertpapiere des Klägers (für Belegschaftsaktien BayLSG, Urteil vom 24.07.2003 - L 10 AL 354/01 -).

    Es fehlt also an einer zielgerichteten Anlage zur Deckung einer Versorgungslücke im Alter (Urteil BayLSG vom 24.07.2003 - L 10 AL 354/01 -).

  • LSG Bayern, 04.03.2004 - L 10 AL 234/02

    Berücksichtigung von Vermögen bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe;

    Zwar hat der Kläger behauptet, dass er die entsprechende Absicht seiner Lebensgefährtin mitgeteilt habe, jedoch fehlen objektivierbare Umstände, die auf die Intention des Klägers hindeuten könnten, dieses Vermögen und seine Erträge erst nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu nutzen (vgl hierzu Urteil des Senats vom 24.07.2003, Az: L 10 AL 354/01).
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